Zum Schutz aller beteiligten Besucher die an ihrer Feier Teilnehmer wollen, sollte es ein Infektionsschutzkonzept geben. Kommt es zu einer Buchung, muss mir ein solches Konzept vorgelegt werden. Solange nichts anderes vom Gesetzgeber verabschiedet wird, bleibt diese Maßnahme zum Schutz aller Beteiligten bestehen. “ Bitte beachten sie die Covid19 Notfallverordnung „